Euthanasiemorde

09. November 2014, 15:00 Uhr Kranzniederlegung am Mahnmal Rüschweg/Neßpriel. 19:00 Uhr im Gemeindesaal St. Nikolai, Fkw. Landscheideweg 157.
Die NS-Rassenlehre
Nach der NS-Rassenlehre war das arische deutsche Volk „vollkommen“ und für die Herrschaft über andere Völker bestimmt Eine Konsequenz dieses Wahns war das am 14. Juli 1933 erlassene Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Es ermöglichte die Zwangssterilisation.
„Erbkranke“ konnten ihre eigene Sterilisation beantragen, was kaum vorkam. Antragsberechtigt waren außerdem die gesetzlichen Vertreter sowie beamtete Ärzte und Anstaltsleiter. Die im Gesetz aufgeführten „Krankheiten“ waren nicht eindeutig. Arbeitslose, Prostituierte, Bettler, „Asoziale“ oder sozial auffällige Personen waren vom Gesetz eigentlich nicht betroffen. Die Hamburger Gesundheits- und Fürsorgebehörde betrieb bereits im Herbst 1933, Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 1934, die Erfassung „erbminderwertiger“ Menschen und deren Anzeige zur Sterilisation. Innerhalb kurzer Zeit sichteten die Fürsorgerinnen und Amtsärzte sowie das ärztliche Personal der Heil- und Pflegeanstalten alle Akten. Dabei wurde der Ermessensspielraum sehr eng gegen die Betroffenen ausgelegt. Wer den Prüfenden als „minderwertig“, „moralisch schwachsinnig“ oder „asozial“ galt, wurde gemeldet. In Hamburg fällte das Erbgesundheitsgericht 15816 Sterilisationsbeschlüsse, hinzu kommt eine unbekannte Zahl aus Wandsbek, Altona und Harburg-Wilhelmsburg.
FINKENWERDER SCHICKSALE
Pauline L. hatte mit einem Chinesen aus dem Chinesenviertel auf St Pauli 2 Kinder. Die Verbindung entsprach nicht dem Rassegesetz der Nazis. Der Vater konnte vor der Räumung des Viertels rechtzeitig nach Holland emigrieren. Die Mutter stand unter der Beobachtung der Sozialbehörde und wurde durch den Beschluss des Erbgesundheitsgerichts zwangssterilisiert. Die Kinder lebten mit ihrem Großvater als Ausgebombte in der Dradenausiedlung, später in Finkenwerder. An den Beschlüssen des Gerichts waren Beisitzer beteiligt. Unter anderem der auch später noch hochgeehrte Prof. an der Universität Hamburg, Dr. Hans Bürger-Prinz.

Jakob M. aus Finkenwerder stand wegen seiner Zugehörigkeit zu den Bibelforschern vor dem Hanseatischen Sondergericht. Durch seine Aufgeregtheit veranlasste das Gericht, ihn zunächst auf seine strafrechtliche Schuldfähigkeit zu untersuchen. Aus seiner Krankenakte ging dann hervor, dass er 1934 in der Krankenanstalt Friedrichsberg wegen einer Kopfgrippe auf seinen Geisteszustand hin beobachtet und aufgrund der Diagnose „Schizophrenie“ – die häufigste Begründung dafür – zwangssterilisiert wurde. Tatsächlich lebte Jacob M. bis zu seinem Tod völlig unauffällig und normal.

Anna D.’s Mutter wurde das Sorgerecht entzogen, als angeblich erziehungsunfähig, da ihr älterer Sohn Kommunist war. Anna D. kam mit 12 ins Heim, wurde mit 15 sterilisiert und mit 18 in das Arbeitshaus Farmsen eingeliefert Dort und auch im Arbeitslager Tiefstack musste sie schwere körperliche Arbeit verrichten. Ihr Vormund war die leitende Mitarbeiterin der Sozialbehörde Käthe Petersen. Erst 1957 wurde Anna nach langen und schweren Jahren bemündigt. April 1998 starb sie und wurde auf dem Finkenwerder Friedhof beerdigt

Margarete 0. 1902 geboren, war unverheiratet und arbeitete als Hausangestellte. Nach einem Krankenhausaufenthalt kam sie zurück in ihr Elternhaus, da sie nicht mehr arbeitsfähig war. Gretel, wie sie genannt wurde, kam 1937 in eine Heil- und Pflegeanstalt in Neustadt/Holstein. 1938 besuchte ihre Nichte sie dort, gemeinsam mit ihrem Vater, dem Schwager von Gretel. Sie schien in guter körperlicher Verfassung zu sein, war aber sehr erregt und wiederholte ständig die Worte: „Ik will hier rut. Willi un Hans schöt mi holn.“ Das waren ihre Brüder. Um 1941 herum bekam die Familie die Nachricht, dass Gretel nach einer Verlegung in eine Anstalt in den Osten an einer Krankheit verstorben war.

Hermann Q. wurde März 1936 geboren. Er hatte zwei ältere Geschwister. Hermann war das Sorgenkind der Familie. Er entwickelte sich nicht so wie gleichaltrige Jungen. Zwei Jahre später bekam die Mutter einen weiteren Sohn. 1940 ließ sie sich dazu bewegen, Hermann in die
„Alsterdorfer Anstalten“ zu geben, in der Hoffnung, dass er dort besser betreut werden könnte. Doch im August 1943 wurde er in die „Heil- und Pflegeanstalt Eichberg“ verlegt, wo sein Leben einen Monat später endete. (nach Recherchen einer Projektgruppe des Gymnasiums mit Unterstützung von Klaus Möller.)

Paula. H. wurde 1895 als viertes Kind einer Fischerfamilie geboren. Sie entwickelte sich nicht altersgerecht und musste intensiv betreut werden. Ihre Mutter versorgte sie mit viel Geduld und Hingabe bis sie selbst 1931 starb. Wer nach dem Tod der Mutter Paula betreute, ist unklar.
1937 wurde sie jedenfalls in die Alsterdorfer Anstalten eingeliefert. 1943 gehörte Paula zu den Patienten, die nach Wien verlegt wurden. Hier starb sie an fehlender Pflege und Mangelernährung 1944. (recherchiert von Klaus Müller, Initiative Gedenken in Harhurg)

Auf dieser schiefen Ebene gibt es kein Halten mehr schrieb Theophil Wurm, Landesbischof der Ev. Landes-Kirche in Württemberg, in einem Brief an den Reichsinnenminister anlässlich der „Euthanasie“-Morde. Doch 1933 konnten die Nazis nahtlos daran anknüpfen, dass die meisten Juristen, Lehrer, Ärzte, Pflegepersonal und Sozialbehörden-Mitarbeiterinnen sowie Fürsorgerinnen den Gedanken der „Rassenhygiene“ zustimmten. Das galt auch für das Personal in den
Einrichtungen der Diakonie und Caritas. Denn bereits in der Weimarer Zeit sollte die „Bestenauslese“ nicht durch falsch verstandene Humanität gestört werden. Die Ressourcen der Gesellschaft sollten „hochwertigen“ Menschen dienen, nicht „minderwertigen“ Personen. Je größer das Massenelend in der Wirtschaftskrise wurde, desto mehr galt die Eugenik mit Auslese und Ausmerzung als Lösung. Mit dem 1933 erlassenen NS- Erbgesundheitsgesetz wurde ein nicht eindeutig bestimmbarer Personenkreis, den die Hamburger durch ein Konstrukt des „angeborenen moralischen Schwachsinns“ erheblich erweiterten, zwangssterilisiert. Ab 1940 folgten Krankenmorde. Psychisch Kranke und Behinderte, sog. „Ballast-Existenzen“ wurden zunächst verlegt, dann in Tötungsanstalten vergast. Nach Protesten ging das Morden weiter, verdeckt und dezentral durch Gift, fehlende Pflege und Mangelernährung.
DIE JUDENPOGROME 1938
Unmittelbarer Auslöser war das Attentat in der deutschen Botschaft in Paris auf den Gesandtschaftsrat Ernst vom Rath durch Herschel Grynszpan. Herschel Grynszpan, geboren in Hannover, emigrierte mit 14 Jahren 1935 zu Verwandten nach Paris, weil es in Deutschland keine Zukunft mehr für Juden gab. Dort erfuhr er, dass die Nazis seine Eltern mit zigtausenden weiteren polnischstämmigen Juden zwangsweise und unter erbärmlichen Umständen in das Niemandsland an die polnische Grenze deportiert hatten. Der verzweifelte junge Mann besorgte sich einen Revolver und schoss am 07. November auf den Gesandtschaftsrat, der zwei Tage später an der Schussverletzung starb.
Die führenden NS-Vertreter hielten sich zu diesem Zeitpunkt in München auf, wo das traditionelle Treffen zur Erinnerung an den 1923 gescheiterten Putsch stattfand. Diese Verzweiflungstat war ein hochwillkommener Anlass, um sofort nach der Todesmeldung Einsatzbefehle für „spontane Vergeltungsaktionen“ an die einzelnen Dienststellen zu übermitteln. Die deutschen Juden sollten gedemütigt, isoliert, eingeschüchtert und unter Zurücklassung ihres Besitzes zur Ausreise gezwungen werden. Die Pogrome waren der Beginn der „Endlösung“ und endeten mit dem millionenfachen Mord an den Juden. V.i.s.d.P. Finkenwerder Geschichtswerkstatt, Helmke Kaufner, Carsten-Fock-Weg 12.