Zerstörte Leben – Menschen in fremder Hand – Zwangssterilisation und „Euthanasie“

09. November 2005 Gedenkveranstaltung
 

Bereits kurz nach der Machtergreifung wurden die wichtigsten Grundrechte der Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten aufgehoben und rassistische Gesetze erlassen.
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wurde z.B. am 14. Juli 1933 verabschiedet und trat im Januar 1934 in Kraft. Die Zwangssterilisierung war der Beginn der rassistisch motivierten Verfolgung, die letztlich zu den Gaskammern führte.

Die Idee des Erbgesundheitsgesetzes war durch und durch rassistisch: „Ziel der dem deutschen Volk artgemäßen Erb- und Rassenpflege ist: eine ausreichende Zahl erbgesunder, für das deutsche Volk rassisch wertvoller, kinderreicher Familien zu allen Zeiten. Der Zuchtgedanke ist Kerngehalt des Rassengedankens. Die künftigen Rechtswahrer müssen sich über das Zuchtziel des deutschen Volkes klar sein.“

Bis zum Ende des 2. Weltkrieges erschossen, verbrannten, erschlugen und vergasten die „Herrenmenschen“ fast 6 Millionen Greise, Säuglinge, Frauen, Männer und Kinder. Die in der NS-Zeit begangenen Verbrechen erschütterten die ganze Welt. Die Anzahl der ermordeten und gequälten Menschen, die Grausamkeit und Perfektion, mit der die Verbrechen begangen waren, führten zur Überzeugung, dass die Täter bestraft und die Opfer rehabilitiert und entschädigt werden sollten. Mit der Entschädigungsgesetzgebung sollte die selbstverständliche Pflicht gegenüber den Opfern erfüllt werden. Darüber hinaus besaß sie elementare Bedeutung für die Auseinandersetzung mit der Nazi-Vergangenheit und die Chance, aus der Geschichte lernen zu können.
 

ZWANGSSTERILISATION + „EUTHANASIE“

Die mangelnde Bereitschaft zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen sowie personelle und
ideologische Kontinuität waren auch ein Hemmnis für die Entschädigungspolitik. Die ideologischen Strukturen des Nazi-Regimes formten weiterhin das Denken und Empfinden der Menschen. In ihrer großen Mehrheit standen sie den Opfern des NS-Wahns auch nach 1945 ablehnend gegenüber. Ein typisches Beispiel ist die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit durch Zwangssterilisierung und die Ermordung im Zuge der NS-„Euthanasie“. Bis 1945 wurden ca. 350 000 Menschen, die an einer körperlichen oder geistigen Krankheit litten oder nur im Verdacht einer solchen standen, zwangssterilisiert. Der größte Teil der erfassten Menschen war nicht erbkrank. Sie wurden aufgrund des NS-Rassegesetzes selektiert und stigmatisiert. Ungefähr 300 000 Menschen wurden ab 1939 als „lebensunwert“ systematisch getötet. Zwangssterilisierte und „Euthanasie“-Geschädigte, die durch den Massenmord an Kranken, Behinderten und sozial Stigmatisierten ihre nächsten Angehörigen verloren haben, gehören zu den ausgegrenzten NS-Opfern. Die Geschehnisse der NS-Zeit wirken bei den Betroffenen und ihren Familien nach. Sie tragen zudem schwer an dem noch heute häufig anzutreffenden Vorurteil sie selbst oder ihre Familie seien „minderwertig“ oder „lebensunwert“ gewesen. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wurde erst 1974 außer Kraft gesetzt. Die Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes fand bisher nicht statt. Die auf dem Gesetz beruhenden Entscheidungen wurden erst 1998 vom Bundestag aufgehoben.
 

MENSCHEN in fremder HAND

Gretel 0. war unverheiratet und arbeitete als Hausangestellte. Nach einem
Schwangerschaftsabbruch 1936 wurde sie gemütskrank und arbeitsunfähig. Sie zog zu ihrer Schwester nach Finkenwerder. Kurz darauf wurde sie von dort abgeholt und in eine Anstalt in Neustadt/Holstein eingeliefert. Ihr Schwager und ihre Nichte besuchten sie dort im zweiten Halbjahr 1938. Sie schien in guter körperlicher Verfassung zu sein, war aber sehr erregt und wiederholte ständig: „Ik will hier rut. Willi und Hans schöt mi holn.“ Das waren ihre beiden Brüder. Sie blieb aber in der Anstalt. Zwei Jahre später erfuhr die Nichte von der Familie, dass Gretel in den Osten verschickt worden und dort an einer Krankheit gestorben sei. Der Schwager meinte unter vier Augen zur Nichte: „Die haben sie umgebracht.“

Jakob M. aus Finkenwerder wurde vom Hanseatischen Sondergericht wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Gruppe von Bibelforschern vernommen. Dort erklärte er, dass die schrecklichen Erlebnisses während des 1. Weltkrieges ihn zu einem Bibelforscher gemacht hätten und er gegen jeden Waffendienst sei und sich nie gegen einen äußeren Feind wehren würde, da ihn Gottes Gesetz befehle, nicht zu töten. Da Jakob M. auf das Gericht einen aufgeregten und fanatischen Eindruck machte, wurde das Verfahren gegen ihn vorläufig abgetrennt, um ihn auf seine strafrechtliche Verantwortung untersuchen zu lassen. Durch Einsicht in seine Krankenakte, wurdd festgestellt, dass er von Januar bis Juli 1934 in der Krankenanstalt Friedrichsberg im Anschluss an eine Kopfgrippe auf seinen Geisteszustand hin beobachtet und dort wegen der Diagnose „Schizophrenie“ zwangssterilisiert wurde. Schizophrenie gehörte mit zu den häufigsten Diagnosen, um Zwangssterilisationen zu begründen. Jakob M. lebte bis zu seinem natürlichen Tod völlig unauffällig und normal. Zwangssterilisationen setzten „Anzeigen“ voraus, worunter die formularmäßige Meldung an den Kreisarzt bzw. das Gesundheitsamt gemeint war. Laut Gesetz waren alle Heil- und Pflegeberufe verpflichtet, erbkranke Personen zu erfassen. Eine besondere Rolle spielten dabei die Fürsorgerinnen, die auch „gefährdete“ Personen meldeten. Dazu gehörten nach der nationalsozialistischen Terminologie insbesondere Frauen und Mädchen, die nicht den Normen der damaligen Zeit entsprachen, die als „arbeitsscheu“ eingestuft wurden, die Schule schwänzten oder aus einem „unwürdigen“Elternhaus kamen. Die so erfassten Personen wurden als „asozial“ abgestempelt, häufig entmündigt und in Arbeitshäuser oder -lager eingewiesen. Die leitende Mitarbeiterin der Hamburger Sozialbehörde, Käthe Petersen, war Sammelvormund für „gefährdete“ Frauen. Ihr wurden pro Jahr ca. 150 neue Menschen als Mündel anvertraut. Gegen ein Gros dieser Frauen liefenVerfahren zur Durchführung der Sterilisation. In Hamburg wurde der zu sterilisierende Personenkreis durch ein Konstrukt des „angeborenen moralischen Schwachsinns“ erheblich ausgeweitet. Verstöße gegen geltende Normen der Volksgemeinschaft wurden so als „moralischer Schwachsinn“ ausgelegt und führten zur Ausgrenzung und Verfolgung.

Zu den vielen Mündeln von Käthe Petersen gehörte auch Anna D. Ihre Mutter wurde als „erziehungsunfähig“ bezeichnet. Ihr wurde das Sorgerecht entzogen, da ihr ältester Sohn Mitglied der kommunistischen Partei war. Anna D. kam mit 12 Jahren in ein Waisenhaus, wurde mit 15 sterilisiert und mit 18 in das geschlossene Arbeitshaus Farmsen eingeliefert. Nach schweren Bombenangriffen wurde sie im Juni 1943 von Farmsen aus in das Arbeitslager Tiefstack gebracht, wo sie schwere Arbeit im Straßenbau zu verrichten hatte. Im Juli 1943 wurde sie dann mit Zustimmung von Käthe Petersen zwangsweise in die Bordellbaracke des KZ Buchenwald verlegt. Dort wurde sie von SS-Leuten geprügelt und schwer misshandelt.
Kurz vor der Befreiung 1945 aus dem KZ durch die Alliierten wurde Anna in einer grünen Minna wieder nach Farmsen zurückgebracht. Dort schrieb sie unter dem Titel „Mensch in fremder Hand“ ihre Erlebnisse auf. Bei einer Kontrolle wurden ihr jedoch die für sie so kostbaren Aufzeichnungen weggenommen. Erst 1957, nach 18 langen und schweren Jahren, wurde sie durch Gerichtsbeschluss endlich „bemündigt“ und es wurde angeordnet, ihr ihre Aufzeichnungen auszuhändigen. Die waren aber verschwunden. In der ganzen Zeit hatte sie schwer gearbeitet, aber ihr »Arbeitgeber“, die Hamburger Wohlfahrtsbehörde, hatte darüber keine Aufzeichnungen gemacht und keine Sozialversicherung für sie gezahlt. Für die zahllosen Misshandlungen und die zerstörte Gesundheit erhielt Anna D. nie einen Ausgleich. Im April 1998 starb sie.

Die Hamburger Behörden wollten sie in einem anonymen Massengrab beisetzen. Freunde von ihr erreichten durch massiven Druck, dass die Urne mit der Asche von Anna D. am 04.09.1998 auf dem Friedhof Finkenwerder im Familiengrab der Freunde beigesetzt wurde. So bleib ihr wenigstens das Massengrab erspart. Anna D. war ein Opfer der NS-Diktatur, aber eigentlich war sie lebenslang auch eine Opfer der Hamburger Sozialbehörde.

Dr. Käthe Petersen war 1966 als inzwischen „leitende Regierungsdirektorin des Landessozialamtes Hamburg“ in den Ruhestand verabschiedet worden – hoch geehrt und ausgezeichnet unter anderem mit dem Großen Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland. V.i.S.d.P.: Finkenwerder Arbeitskreis Außenlager Deutsche Werft des KZ-Neuengamme, Go H. Kaufner, Carsten-Fock-Weg 12, 21129 Hamburg